Versicherung Haushaltshilfe: alles, was du 2025 wissen musst
Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, muss sich auch mit dem Thema Versicherung auseinandersetzen. Denn im Alltag kann schnell etwas passieren: ein Sturz auf dem Weg zur Arbeit, eine zerbrochene Vase oder sogar ein Schaden an teurer Elektronik. Je nach Beschäftigungsmodell – Minijob oder selbstständig – gelten unterschiedliche Regeln.
In diesem Artikel erklären wir dir, welche Versicherungen verpflichtend sind, wer im Schadensfall haftet und wie du bei einer Buchung auf der sicheren Seite sein kannst.
Welche Haushaltshilfen müssen versichert werden?
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe, Reinigungskraft und Putzfrau?
Nicht jede Haushaltshilfe ist gleich: Während der Begriff „Putzfrau“ umgangssprachlich für Reinigungskräfte verwendet wird, meint Haushaltshilfe oft umfassendere Tätigkeiten wie Waschen, Bügeln, Einkaufen oder Kochen. Entscheidend für die Versicherungspflicht ist der Beschäftigungsstatus.
Ab wann soll ich eine Haushaltshilfe versichern?
Sobald du eine Haushaltshilfe in deinem Privathaushalt anstellst – ob regelmäßig oder gelegentlich – musst du sie bei der Minijob-Zentrale anmelden. Ab dem ersten Euro besteht hier eine gesetzliche Versicherungspflicht für die Unfallversicherung (§ 2 SGB VII). Die Anmeldung erfolgt über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren.
Bei selbstständigen Haushaltshilfen, wie es bei Wecasa der Fall ist, musst du selbst keine Versicherung abschließen. Bei Wecasa ist das Standard: Alle selbstständigen Profis sind haftpflichtversichert, du brauchst dich um nichts zu kümmern.
Aber es gibt mehrere Versicherungen, die für Haushaltshilfe relevant sind. Im nächsten Teil wollen wir sie dir vorstellen:
Versicherung Putzfrau: Welche sind relevant?
Je nach Anstellungsart (Minijob oder Selbständige) variiert die Versicherung einer Putzkraft.
Für angestellte Haushaltshilfen (Minijob)
Wenn du eine Haushaltshilfe im Minijob beschäftigst (bis 556 €/Monat), bist du verpflichtet, sie über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale anzumelden. Damit greift automatisch die gesetzliche Unfallversicherung.
Für selbstständige Haushaltshilfen
Selbstständige Haushaltshilfen, wie sie etwa über Plattformen wie Wecasa tätig sind, brauchen eine eigene Absicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei essenziell, um Schäden bei Kunden abzudecken. Eine private Unfallversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, Sachversicherungen für Arbeitsgeräte sind optional.
Begriffserklärungen:
- Gesetzliche Unfallversicherung: Schutz bei Arbeits- und Wegeunfällen. Pflicht bei Minijobs, abgeführt über die Minijob-Zentrale.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Versichert selbstständige Haushaltshilfen gegen Personen- oder Sachschäden, die bei der Arbeit entstehen.
- Unfallversicherung (privat): Sichert auch Freizeitunfälle ab, empfohlen für Selbstständige.
- Arbeitgeberhaftpflicht: Optional für Privathaushalte, schützt bei Schadensersatzforderungen.
Wer haftet im Schadensfall?
Vase, Fernsehen oder Computer versehentlich gebrochen? Wie die BVG sagt, “ist nicht egal, egal…” Joke aside, wer übernimmt den Schaden in diesem Fall?
Bei angestellten Haushaltshilfen (z. B. im Minijob)
- Schäden sind in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern sie bei der Minijob-Zentrale korrekt angemeldet sind.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet meist der Arbeitgeber.
- Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Haushaltshilfe selbst haftbar gemacht werden.
Bei selbstständigen Haushaltshilfen
- Die Reinigungskraft haftet über ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung.
- Diese greift bei Schäden an Gegenständen oder Personen, sofern kein Vorsatz vorliegt.
Um dir das Ganze genauer zu erklären, wollen wir uns ein Beispiel nehmen:
Beim Fensterputzen stößt die Reinigungskraft versehentlich eine von deiner Stiefmutter geschenkte Vase (oh nein, wie Schade 😉…) um sie zerspringt.
Mit Wecasa ist der Fall klar:
✅ Die selbstständige Fachkraft ist haftpflichtversichert
✅ Der Schaden wird über ihre Berufshaftpflicht reguliert
✅ Du brauchst dich um nichts zu kümmern. Kein Papierkram, kein Stress
Wichtig: Schäden müssen innerhalb angemessener Frist an den Kundenservice gemeldet werden – idealerweise mit Foto und kurzer Beschreibung.
FAQ: Versicherung der Haushaltshilfe
1. Was ist der Unterschied zwischen einer Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung bei Haushaltshilfen?
Die Unfallversicherung schützt die Haushaltshilfe selbst – zum Beispiel bei einem Sturz auf dem Weg zur Arbeit. Die Haftpflichtversicherung hingegen greift, wenn durch die Arbeit ein Schaden am Eigentum der Auftraggeberin entsteht (z. B. zerbrochene Vase). Bei Minijobs ist die Unfallversicherung gesetzlich vorgeschrieben, bei selbstständigen Kräften ist die Haftpflichtversicherung entscheidend.
2. Muss ich als Privatperson eine Versicherung abschließen, wenn ich eine Haushaltshilfe beschäftige?
Nur bei einer angestellten Haushaltshilfe musst du sie über das Haushaltsscheckverfahren anmelden – die Unfallversicherung ist damit automatisch abgedeckt. Bei selbstständigen Kräften, etwa über Wecasa, brauchst du keine eigene Versicherung abzuschließen.
3. Was passiert, wenn meine Putzkraft bei der Arbeit einen Schaden verursacht?
Bei Wecasa sind alle selbstständigen Profis haftpflichtversichert. Das heißt: Der Schaden wird über deren Versicherung abgewickelt – du selbst musst nichts tun außer den Vorfall zeitnah zu melden.
Das Fazit
Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe soll dein Leben einfacher machen, nicht komplizierter. Deshalb übernehmen wir bei Wecasa den Papierkram und stellen sicher, dass alle selbstständigen Reinigungskräfte haftpflichtversichert sind. Du brauchst keine separate Versicherung, keine Behördengänge und keine Unsicherheit im Schadensfall, nur ein sauberes Zuhause und ein gutes Gefühl.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Inhalte. Bei konkreten Fragen empfehlen wir die Beratung durch Fachanwältinnen, Steuerberaterinnen oder die Minijob-Zentrale.