Mann macht Steuererklärung am PC

Haushaltshilfe steuerlich absetzen – so funktioniert es

Eine Haushaltshilfe steuerlich abzusetzen ist einfacher, als viele denken. Wenn du deine Reinigungskraft oder Putzhilfe legal beschäftigst und per Rechnung zahlst, kannst du 20 % der Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen – bis zu 4.000 € im Jahr.

Welche Kosten kann ich für eine Haushaltshilfe absetzen?

Grundsätzlich kannst du 20 % der reinen Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen – bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € pro Jahr. Wichtig ist, dass es sich um Tätigkeiten in deinem privaten Haushalt handelt, also um Reinigungs-, Pflege- oder Gartenarbeiten.

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, musst du:

  • die Zahlung unbar leisten (z. B. per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte),
  • eine Rechnung auf deinen Namen erhalten,
  • und sicherstellen, dass die Arbeitskosten separat ausgewiesen sind.

Nicht absetzbar sind Servicegebühren, Materialkosten oder Fahrtkosten, die nichts mit der eigentlichen Arbeitsleistung zu tun haben.

Beispiel:
Du bezahlst 50 € für eine Reinigung. Davon entfallen 36,50 € auf die Reinigungsleistung und 13,50 € auf eine Servicegebühr.
→ Dann kannst du 20 % von 36,50 €, also 7,30 €, steuerlich absetzen.

Unterschied je nach Beschäftigungsform:

  • Minijob im Privathaushalt: Du meldest die Hilfe bei der Minijob-Zentrale an und kannst 20 % der Kosten (max. 510 € pro Jahr) absetzen.
  • Selbstständige Haushaltshilfe: Auch hier sind 20 % der Arbeitskosten absetzbar, solange du eine Rechnung erhältst und per Überweisung zahlst.
  • Dienstleistungsplattform wie Wecasa: Der einfachste Weg – die Buchung ist legal, versichert und alle Voraussetzungen für den Steuerabzug sind automatisch erfüllt.

Voraussetzungen für den Steuerabzug

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, musst du einige einfache Regeln beachten:

  1. Zahlung per Überweisung – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert.
  2. Rechnung auf deinen Namen – Sie muss deine vollständige Adresse enthalten.
  3. Getrennte Ausweisung der Arbeitskosten – Nur dieser Anteil ist steuerlich absetzbar.

Wenn du über Wecasa buchst, ist das alles bereits automatisch korrekt auf deiner Rechnung angegeben.

Wie viel kann ich absetzen?

Du kannst 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, von der Steuer absetzen. Entscheidend ist dabei: Es zählt nur der Arbeitsanteil – also das, was direkt an deine Haushaltshilfe ausgezahlt wird.

Bei Wecasa ist dieser Anteil klar auf deiner Rechnung ausgewiesen, sodass du genau weißt, welchen Betrag du steuerlich geltend machen kannst.

Beispielrechnung (nach Wecasa-Konditionen):

Wenn du jede Woche eine Reinigung buchst, summieren sich die Arbeitskosten auf rund 1.898 € pro Jahr.
Das bedeutet: Du kannst etwa 379,60 € jährlich vom Finanzamt zurückbekommen – ganz einfach durch die Angabe in deiner Steuererklärung.

Tipp: Wenn du eine Reinigung über Wecasa buchst, erhältst du automatisch eine korrekte Rechnung mit ausgewiesenem Arbeitskostenanteil. So kannst du deine Haushaltshilfe problemlos steuerlich absetzen, ohne zusätzlichen Aufwand oder komplizierte Nachweise.

Steuererklärung über haushaltsnahe Dienstleistungen

Wie trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?

Damit du deine Steuerersparnis auch wirklich erhältst, musst du die Kosten deiner Haushaltshilfe in der Steuererklärung korrekt eintragen. Das ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten.

Die Ausgaben gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ deiner Steuererklärung (Zeile 67 im Mantelbogen, Stand 2025).
Dort trägst du den Betrag der Arbeitskosten ein – also den Teil, der auf deiner Wecasa-Rechnung als Arbeitsleistung ausgewiesen ist.

Kurzanleitung:

  1. Melde dich bei ELSTER oder deiner Steuersoftware an.
  2. Öffne den Abschnitt „Haushaltsnahe Dienstleistungen“.
  3. Trage den Gesamtbetrag der Arbeitskosten aus deinen Wecasa-Rechnungen ein.
  4. Lade die Rechnungen herunter und bewahre sie als Nachweis auf (Einreichen nur bei Nachfrage).

Tipp:
Alle Wecasa-Rechnungen findest du jederzeit im Kundenbereich. Sie enthalten bereits alle nötigen Angaben – Name, Adresse, Zahlungsart und getrennte Ausweisung der Arbeitskosten. Damit ist deine Steuererklärung im Handumdrehen erledigt!

Mann füllt Steuererklärung aus

Haushaltshilfe legal und steuerlich absetzbar über Wecasa buchen

Mit Wecasa kannst du deine Haushaltshilfe ganz einfach online buchen – legal, flexibel und steuerlich absetzbar.
Unsere geprüften Profis unterstützen dich zuverlässig bei der Reinigung deines Zuhauses, während du dich um die schönen Dinge des Alltags kümmerst.

Das Beste daran: Jede Wecasa-Rechnung enthält alle Angaben, die das Finanzamt benötigt – inklusive klar ausgewiesener Arbeitskosten, die du direkt in deiner Steuererklärung angeben kannst. So profitierst du von einer sauberen Wohnung und einer echten Steuerersparnis.

💡 Ob regelmäßige Reinigung oder einmalige Hilfe: Bei Wecasa bist du immer auf der sicheren Seite – mit Versicherungsschutz, transparenten Preisen und geprüften Profis.

FAQ – Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzung einer Haushaltshilfe

Kann ich jede Haushaltshilfe steuerlich absetzen?


Nein, nur wenn sie legal beschäftigt ist und du eine Rechnung erhältst. Barzahlungen oder Schwarzarbeit erkennt das Finanzamt nicht an. Entscheidend ist, dass die Zahlung nachweisbar per Überweisung erfolgt.

Wie hoch ist die Steuerersparnis bei einer Haushaltshilfe?


Du kannst 20 % der Arbeitskosten, maximal 4.000 € pro Jahr, absetzen. Beispiel: Bei 1.900 € Arbeitskosten bekommst du 380 € vom Finanzamt zurück.

Was gilt, wenn ich die Haushaltshilfe über eine Plattform wie Wecasa buche?


Dann ist alles automatisch korrekt: Du bekommst eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten, bezahlst unbar und kannst den Betrag direkt in der Steuererklärung eintragen. Einfacher geht’s nicht.

Kann ich auch eine privat angestellte Haushaltshilfe absetzen?


Ja, solange sie bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist und du die Kosten per Überweisung zahlst. Dann gelten dieselben steuerlichen Vorteile wie bei einem Dienstleister.

Wo trage ich die Kosten in der Steuererklärung ein?


Im Bereich „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ – Zeile 67 im Mantelbogen (Stand 2025) oder im ELSTER-Formular. Dort gibst du die Summe der Arbeitskosten ein, wie sie auf deiner Wecasa-Rechnung steht.

Haushaltshilfe finden
 

Kundenbewertungen

4,9 /5
5/5 vor 12 Stunden

Einmalige reinigung

Sehr respektvoll und aufmerksam

Gigi (Düsseldorf)

5/5 vor 2 Tagen

Grundreinigung

Alles super, vielen Dank! Caleb ist pünktlich, sehr freundlich und hat alles sehr gründlich gereinigt.

Kathrin (Wuppertal)

5/5 vor einem Tag

Einmalige reinigung

Super!

Yasmin (Köln)

5/5 vor 3 Tagen

Regelmäßige reinigung

Wir sind sehr zufrieden. Die Arbeit wird sehr gewissenhaft und gründlich erledigt. Der Umgang ist immer freundlich.

Claudia (Bochum)

5/5 vor 3 Tagen

Reinigung der ferienwohnung

Hat sofort angerufen, als er länger einen Parkplatz gesucht hat. Hat gut durchgezogen und war sehr nett ! Gerne wieder !

Dominique (Duisburg)

Weitere Bewertungen anzeigen